Die Anwendung von Handschuhen – lange Schutzhandschuhe – bei der Aufbereitung von Medizinprodukten ist in verschiedenen Regelwerken beschrieben: Z.B.: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung der PSA persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV), Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250), BG-Regel „Benutzung von Schutzhandschuhen“ (BGR 195) und Technische Regeln für Gefahrstoffe „Gefährdung durch Hautkontakt“ (TRGS 401). Bitte beachten Sie neben den Normen für persönliche Schutzausrüstungen auch DIN EN 455 Teile 1 bis 4 „Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch“.
Auszug aus der TRBA 250 (im Gesundheitswesen) | ||
4.1.3 | Persönliche Schutzausrüstungen | |
4.1.3.1 | Der Arbeitgeber hat erforderliche Schutzkleidung und sonstige persönliche Schutzausrüstungen, … zur Verfügung zu stellen… | |
4.1.3.2 | Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen. Die Schutzkleidung darf von den Beschäftigten nicht zur Reinigung nach Hause mitgenommen werden. | |
4.1.3.3 | Pausen- und Bereitschaftsräume dürfen nicht mit Schutzkleidung betreten werden | |
4.2.4 | Um Beschäftigte vor Verletzungen bei Tätigkeiten mit spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten zu schützen, sind … geeignete sichere Arbeitsgeräte zu nutzen, die bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht | |
4.2.5 | Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zusätzlich folgende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen: | |
– | Feste flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe zum Desinfizieren und Reinigen benutzter Instrumente, Geräte und Flächen; die Handschuhe müssen beständig gegenüber den eingesetzten Desinfektionsmitteln sein, | |
– | flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe mit verlängertem Schaft zum Stulpen für Reinigungsarbeiten, damit das Zurücklaufen der kontaminierten Reinigungsflüssigkeit unter den Handschuh verhindert wird | |
7.5.2 B | Bei der Endoskopie sind von Arzt/Ärztin und vom assistierenden Personal zum Schutz vor Kontaminationen medizinische Einmalhandschuhe zu tragen |
Informationen zu unseren Handschuhen RAGOPLAN – PSA